Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Chainstep GmbH, Am Sandtorkai 32, 20457 Hamburg (nachfolgend “Chainstep” oder “wir”) und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Unsere AGB gelten für Beratungsleistungen, Softwareentwicklung, KI-Trainings und die Bereitstellung unserer Softwareprodukte (insbesondere StepGPT und ProduktBrain).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit Chainstep ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn Chainstep in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von Chainstep zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag (nachfolgend zusammen “Vertrag”).
(2) Chainstep erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- KI-Training und Weiterbildung:Geförderte und nicht geförderte Trainings, Bootcamps, begleitete Praxisprojekte und individuelle Schulungen im Bereich Künstliche Intelligenz
- Softwareentwicklung:Konzeption, Entwicklung, Implementierung und Wartung von individuellen KI-Anwendungen, Enterprise-Software und Automatisierungslösungen
- Softwareprodukte (SaaS): Bereitstellung und Betrieb von StepGPT (Enterprise KI-Chat) und ProduktBrain (KI-Produktdaten-Assistent) als Software-as-a-Service
- Beratung: KI-Strategieberatung, Prozessanalyse und Umsetzungsbegleitung
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von Chainstep sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textförmliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch die Unterzeichnung eines Einzelvertrags.
(3) Bei SaaS-Produkten kommt der Vertrag mit Abschluss des Online-Registrierungsprozesses und Zustimmung zu diesen AGB zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Bei SaaS-Produkten erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich im Voraus gemäß dem gewählten Tarif. Bei Trainings und Beratungsleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach den im Vertrag vereinbarten Meilensteinen oder nach Leistungserbringung.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei geförderten Trainings (z.B. über das Qualifizierungschancengesetz) richten sich die Zahlungsmodalitäten nach den Vorgaben des jeweiligen Fördergebers. Der Kunde ist verpflichtet, Chainstep bei der Beantragung und Abwicklung der Förderung zu unterstützen.
(5) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Chainstep alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für die Zusammenarbeit mit Chainstep verantwortlich ist und kurzfristig Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann.
(3) Bei Trainings stellt der Kunde sicher, dass die Teilnehmer an den vereinbarten Terminen teilnehmen können und die notwendige technische Ausstattung vorhanden ist.
(4) Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Chainstep. Chainstep ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand angemessen in Rechnung zu stellen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Bei SaaS-Produkten verlängert sich der Vertrag automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von Vergütungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist.
(4) Bei Kündigung oder Beendigung des Vertrags enden alle Nutzungsrechte des Kunden an den Leistungen und Produkten von Chainstep. Der Kunde erhält auf Anfrage Zugang zum Abruf seiner Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende. Danach ist Chainstep berechtigt, die Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzen
(1) Chainstep räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die vertraglich vereinbarten Leistungen und Produkte während der Vertragslaufzeit für den internen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
(2) Bei individuell entwickelter Software werden die Nutzungsrechte im jeweiligen Einzelvertrag geregelt. Ohne abweichende Vereinbarung verbleiben alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte bei Chainstep.
(3) Trainingsmaterialien dürfen vom Kunden ausschließlich intern verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Chainstep nicht gestattet.
(4) Der Kunde darf die bereitgestellte Software nicht dekompilieren, disassemblieren, reverse-engineeren oder in anderer Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
(2) Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Hierzu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und vertragliche Konditionen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei ihre Pflichten verletzt hat; die der empfangenden Partei bereits bekannt waren; die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden; oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 9 Datenschutz
(1) Chainstep verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit Chainstep im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Bei SaaS-Produkten werden die Kundendaten in der EU/im EWR gehostet und verarbeitet. Ein Transfer in Drittländer findet nur statt, soweit die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und dies in der Datenschutzerklärung dokumentiert ist.
§ 10 Gewährleistung
(1) Chainstep erbringt alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Beratungs- und Trainingsleistungen schuldet Chainstep eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Für SaaS-Produkte gewährleistet Chainstep, dass diese bei bestimmungsgemäßem Gebrauch im Wesentlichen den vereinbarten Funktionalitäten entsprechen. Chainstep gewährleistet jedoch nicht, dass die Dienste ununterbrochen, fehlerfrei oder frei von Schadsoftware verfügbar sind.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Chainstep wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
§ 11 Haftung
(1) Chainstep haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Chainstep nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.
(5) Chainstep haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Ergebnissen, die durch KI-Systeme generiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor deren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
§ 12 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an Methoden, Werkzeugen, Frameworks, wiederverwendbaren Komponenten und Know-how, die Chainstep vor oder während der Vertragsdurchführung entwickelt hat, verbleiben bei Chainstep. Dies umfasst insbesondere StepGPT, ProduktBrain und alle zugehörigen Technologien.
(2) Der Kunde behält alle Rechte an seinen eigenen Daten, Materialien und Inhalten, die er Chainstep im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt.
§ 13 Referenznennung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Chainstep den Kunden unter Nennung des Firmennamens und Logos als Referenzkunden auf der Website und in Marketingmaterialien nennen darf, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 14 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen und Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Geltendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand:Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Textform:Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Salvatorische Klausel:Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderung der AGB:Chainstep behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen in Textform informiert. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird Chainstep bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Kontakt
Chainstep GmbH
Am Sandtorkai 32
20457 Hamburg
E-Mail: info@chainstep.com
Telefon: +49 40 228 67 89 20